Die Entstehung der Menschenrechte hängt eng zusammen mit historischen Ereignissen und Erfahrungen. Erste Vorläufer der Menschenrechte waren beispielsweise Englands Magna Charta Libertatum von 1215, die unter anderem einen Schutz vor willkürlicher Verhaftung versprach, oder die Petition of Rights von 1628. Beide enthielten individuelle Rechte gegenüber dem Staat – jedoch nicht für die ganze Bevölkerung, sondern nur für gewisse Stände, die stark genug waren, um sich durchzusetzen. Es ist auch kein Zufall, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 von den UNO-Staaten verabschiedet wurde, als die Staatengemeinschaft die Schrecken des Zweiten Weltkrieges noch deutlich in Erinnerung hatte. Die Idee der Menschenrechte wurde entwickelt und weiterentwickelt, um dem Individuum gegenüber dem Nationalstaat gewisse Freiheiten und Ansprüche einzuräumen und die Möglichkeiten der Machtausübung durch den Staat einzuschränken.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 einigte sich die Staatengemeinschaft erstmals auf einige zentrale Grundsätze und Rechte, die jedem Menschen allein deshalb zukommen sollten, weil er ein Mensch ist. Diese Erklärung war jedoch rechtlich nicht verbindlich und die verschiedenen Arten von Menschenrechten wurden darin nicht unterschieden.
Eine erste Systematisierung wurde mit den UNO-Menschenrechtsübereinkommen oder UNO-Pakten von 1966 vorgenommen. Mit diesen wurden die Menschenrechte international verbindlich geregelt und in zwei Pakte gegliedert. Zusätzlich entstanden mit der Zeit auch regionale Abkommen zum Schutz der Menschenrechte. Dazu gehören etwa die Europäische Menschenrechtskonvention, die Amerikanische Menschenrechtskonvention sowie in Afrika die Banjul Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker.
Die Menschenrechte lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien einordnen. Sehr verbreitet ist ihre Einteilung in drei Generationen. Diese drei Generationen von Rechten entstanden zu jeweils verschiedenen Zeiten und aufgrund von spezifischen historischen Entwicklungen und Bedrohungen, welche sich auch in ihren Inhalten widerspiegeln.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 einigte sich die Staatengemeinschaft erstmals auf einige zentrale Grundsätze und Rechte, die jedem Menschen allein deshalb zukommen sollten, weil er ein Mensch ist. Diese Erklärung war jedoch rechtlich nicht verbindlich und die verschiedenen Arten von Menschenrechten wurden darin nicht unterschieden.
Eine erste Systematisierung wurde mit den UNO-Menschenrechtsübereinkommen oder UNO-Pakten von 1966 vorgenommen. Mit diesen wurden die Menschenrechte international verbindlich geregelt und in zwei Pakte gegliedert. Zusätzlich entstanden mit der Zeit auch regionale Abkommen zum Schutz der Menschenrechte. Dazu gehören etwa die Europäische Menschenrechtskonvention, die Amerikanische Menschenrechtskonvention sowie in Afrika die Banjul Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker.
Die Menschenrechte lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien einordnen. Sehr verbreitet ist ihre Einteilung in drei Generationen. Diese drei Generationen von Rechten entstanden zu jeweils verschiedenen Zeiten und aufgrund von spezifischen historischen Entwicklungen und Bedrohungen, welche sich auch in ihren Inhalten widerspiegeln.