Schüler*innen beurteilen in der Politischen Bildung
Möglichkeiten jenseits der «Wissensabfrage»
Grundsätzliches
Beurteilen im Bereich Sachkompetenz
Komplexität von Konzepten
Wie viele Dimensionen des Konzepts «Demokratie», «Europa» etc. können die Schüler*innen nennen? Sind sie in der Lage, ihre Konzepte auf Basis von Materialien zu erweitern (formative Beurteilung)?
Übertragung auf neue Zusammenhänge
Sind die Schüler*innen in der Lage, kennengelernte Definitionen & Konzepte auf neue Zusammenhänge/neue Fallbeispiele zu übertragen?
Beurteilen im Bereich Urteilskompetenz
Politische Bildung soll eine freie, selbständige Urteilsbildung der Schüler*innen ermöglichen (vgl. Beutelsbacher Konsens).Das bedeutet: Die inhaltliche Bewertung von Urteilen («gutes Urteil» vs. «schlechtes Urteil») oder gar das Bevorzugen von Urteilen, die der Meinung der Lehrperson entsprechen, verbieten sich.
Davon gibt es eine wichtige Ausnahme: Inhaltlich einzuschreiten gilt es gegen diejenigen Urteile, die die «Grenzen des Sagbaren» verletzen (z. B. diskriminierende Aussagen).
«Ich bin kein Rassist, aber …»
Zum Umgang mit diskriminierenden Aussagen im schulischen Unterricht
An alle «sagbaren» Urteile sollten statt inhaltlichen Kriterien allerdings formale Kriterien angelegt werden (z. B. Begründung vorhanden ja/nein, Abwägung unterschiedlicher Perspektiven ja/nein). Der Fokus kann dabei eher auf dem Urteil als Ganzen oder aber auf den einzelnen Argumenten liegen, die dem Urteil zugrunde liegen.
Urteilskompetenz «messen» und bewerten?
Urteile bewerten?
Das Wichtigste gleich vorneweg: Die Meinungsfreiheit der Schüler*innen spricht grundsätzlich dagegen, deren politische Urteile inhaltlich zu bewerten. Darüber hinaus ist die Politische Bildung dem Kontroversitätsgebot und dem Überwältigungsverbot verpflichtet. Ob eine Schülerin das Stimmrechtsalter 16 befürwortet oder ob ein Schüler Klimastreiks ablehnt, muss den Schüler*innen überlassen bleiben. Eine Lehrperson darf folglich den Inhalt individueller Urteile nicht bewerten.
Die Meinungsfreiheit schützt aber nicht alle Äusserungen. Dem Beutelsbacher Konsens verpflichtet, dürfen in der Politischen Bildung Argumente und Urteile, die Menschenrechte und demokratische Grundfreiheiten verneinen, nicht gleichwertig neben anderen stehen.[1] Formulieren Schüler*innen solche Positionen, ist die Lehrperson zum Einschreiten aufgerufen.
Urteile bewerten: aber richtig!
Können Urteile somit nur dann bewertet werden, wenn sie offensichtlich inhaltlich problematisch sind? Die Antwort ist Nein. Wir schlagen nachfolgend einige Kriterien vor, die sich für die Bewertung aller Urteile eignen. Neben dem soeben genannten inhaltlichen Kriterium bieten sich für Lehrpersonen nämlich verschiedene, eher strukturell ausgerichtete Kriterien für die Bewertung an.
Hierfür ist es hilfreich, sich die idealtypische Struktur eines politischen Urteils anzuschauen. Diese lassen sich, vereinfacht ausgedrückt, als eine Bewertung eines politischen Sachverhaltes verstehen, für die man bereit ist, sich gegebenenfalls öffentlich zu rechtfertigen (z.B. «Alle Menschen haben ein Anrecht auf ein Grundeinkommen»).[2] Die Rechtfertigung muss nicht notwendigerweise öffentlich erfolgen, sie muss sich aber an der Öffentlichkeit und damit an anderen Positionen, Interessen, Ansprüchen usw. orientieren.
In diesem Sinn bestehen politische Urteile neben der Bewertung aus einer Begründung. Begründungen müssen mindestens schlüssig sowie sachgerecht sein[3] und dienen dazu, den Geltungsanspruch der Bewertung argumentativ zu stützen (z. B. «Alle Menschen haben ein Anrecht auf Grundeinkommen, weil die menschliche Würde die Sicherung der Grundbedürfnisse voraussetzt und ein Grundeinkommen das gerechteste Mittel dazu ist.»).[4] Folglich zielt eine Begründung darauf, andere Personen dazu zu bewegen, Urteile als gültig zu akzeptieren.[5]
Erst Begründungen machen ein Urteil zu einem «wirklichen» Urteil. Andernfalls haben wir es gar nicht mit einem Urteil, sondern eher mit einer unbegründeten Meinung zu tun. Schüler*innen müssen also lernen, eigene Urteile in schlüssiger und angemessener Weise zu begründen, dabei anderen Positionen, Interessen, Ansprüchen usw. in den Blick zu nehmen und in ihre Begründungen einzubauen.
Mögliche Bewertungskriterien für Urteile und deren Begründungen
Ausgehend von der idealtypischen Struktur eines politischen Urteils kann man dieses einerseits als Ganzes bewerten. Andererseits kann man auf einzelnen Begründungen fokussieren:[6]
Urteil insgesamt
Begründete Aussage
Mögliche Abstufungen:
- Schüler*innen rechtfertigen ihr Urteil nicht und formulieren damit eine unbegründete Meinung.
- Schüler*innen begründen ihr Urteil.
Beispiel für eine unbegründete Meinung
Das Stimmrechtsalter 16 ist eine gute Sache.Beispiel für ein begründetes Urteil
Das Stimmrechtsalter 16 sollte in der Schweiz eingeführt werden. Dafür gibt es schliesslich gute Gründe. Jugendliche haben ganz andere Anliegen als Erwachsene. Es ist wichtig, dass diese bei politischen Entscheiden angemessen berücksichtigt werden. Zudem lernen Jugendliche auf diese Weise, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen. Das Stimmrechtsalter 16 sollte aus diesem Grund unbedingt eingeführt werden.
Hinweis
In einem Diskurs können Diskursteilnehmer*innen voneinander verlangen, Begründungen zu stützen.
Qualität des Urteils
Gelingt es Schüler*innen, ein annehmbares Urteil zu formulieren?
Mögliche Abstufungen
- Das angebotene Urteil ist nicht annehmbar.
- Das angebotene Urteil ist annehmbar.
Beispiel für ein nicht annehmbares Urteil
Es braucht kein Stimmrechtsalter 16 und überhaupt braucht es keine Mitbestimmung der Bevölkerung in politischen Fragen. Nur wenige Menschen sind in der Lage, politische Entscheidungen zu treffen. Aus diesem Grund sollte die Schweizer Demokratie abgeschafft und eine Diktatur eingeführt werden.
Hinweis
Nicht annehmbar sind Urteile als Ganzes dann, wenn sie gegen die Prinzipien Menschenwürde, Gleichwertigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit verstossen. Urteile können als Ganzes annehmbar sein, einzelne Begründungen sind aber zurückzuweisen (siehe Qualität der Begründung(en)).
Anzahl qualitativ hochwertiger Begründungen
Wie viele qualitativ hochwertige Begründungen bringen Schüler*innen hervor?
Mögliche Abstufungen
- Keine qualitativ hochwertige Begründung
- Eine qualitativ hochwertige Begründung
- zwei qualitativ hochwertige Begründungen
- drei oder mehr qualitativ hochwertige Begründungen
Beispiel für ein Urteil mit zwei qualitativ hochwertigen Begründungen
Die Einführung des Stimmrechtsalters 16 wäre sinnvoll. Zum einen sind Jugendliche von vielen politischen Entscheiden mitbetroffen und sollten aus diesem Grund auch mitbestimmen dürfen. Zum anderen könnte ein niedrigeres Stimmalter dazu führen, dass sich Jugendliche stärker für Politik zu interessieren beginnen.
Hinweis
Begründungen sind qualitativ hochwertig, wenn sie wahr, faktisch oder aus anderen Gründen annehmbar sind (siehe Qualität der Begründung(en)). Nicht annehmbar sind Begründungen dann, wenn sie gegen die Prinzipien Menschenwürde, Gleichwertigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit verstossen.
Multiperspektivität
Gelingt es Schüler*innen, sich von Eigeninteressen zu lösen und weitere Perspektiven in ihre Betrachtung einzubeziehen?
Mögliche Abstufungen
- Schüler*innen erwähnen keine weiteren Perspektiven.
- Schüler*innen erwähnen weitere Perspektiven, gehen aber nicht auf diese ein.
- Schüler*innen erwähnen weitere Perspektiven, reflektieren diese und integrieren diese in ihre Begründung.
Beispiel für ein Urteil unter blosser Erwähnung unterschiedlicher Perspektiven
Das Stimmrechtsalter 16 ist eine gute Sache. Damit können wir Jugendlichen unsere Anliegen einbringen. Die werden zurzeit zu wenig berücksichtigt. Den Älteren wird das allerdings nicht passen, sie sind dann weniger gut repräsentiert.
Beispiel für ein Urteil unter Reflexion und Integration mehrerer Perspektiven
Das Stimmrechtsalter 16 soll eingeführt werden. Die schweizerische Gesellschaft altert immer mehr und die Stimmen der älteren Generation sind zahlenmässig bei Wahlen und Abstimmungen sehr gut vertreten. Da ältere Menschen in der Bevölkerung in der Mehrzahl sind, ist es natürlich wichtig, dass sie im politischen Diskurs angemessen repräsentiert sind. Jugendliche haben allerdings ganz andere Anliegen als alte Menschen. Diese werden bislang oft zu wenig gehört. Es geht also darum, einen etwas besseren Ausgleich zwischen den Generationen zu schaffen. Das Stimmrechtsalter 16 ist ein wichtiger Schritt dazu.
Gegenargumente antizipieren und in das eigene Urteil integrieren (Transaktivität)
Mögliche Abstufungen
- Schüler*innen erwähnen keine Argumente gegen ihr Urteil.
- Schüler*innen erwähnen Argumente gegen ihr Urteil, gehen aber nicht auf diese ein.
- Schüler*innen erwähnen Argumente gegen ihr Urteil und versuchen diese zu entkräften oder in ihr Urteil zu integrieren.
Beispiel für ein Urteil unter blosser Erwähnung einer Gegenperspektive
Das Stimmrechtsalter 16 soll nicht eingeführt werden. Befürworter denken, dass das Stimmrechtsalter 16 das politische Interesse von Jugendlichen steigen lässt. Ich bin allerdings gegen die Einführung des Stimmrechtsalters 16.Beispiel für ein Urteil unter Reflexion, Entkräftung und Integration einer Gegenperspektive
Das Stimmrechtsalter 16 soll nicht eingeführt werden. Befürworter argumentieren zwar, dass das Stimmrechtsalter 16 das politische Interesse von Jugendlichen steigen lässt. Das ist auf den ersten Blick ein überzeugendes Argument. Allerdings muss man ins Kalkül ziehen, dass viele politische Themen derart komplex sind, dass sie von Jugendlichen mit ihrer geringen Lebenserfahrung kaum in ihrer vollen Tragweite abgeschätzt werden können. Hinzu kommt noch, dass Jugendliche sich vielleicht politisch interessieren lassen, zugleich aber in ihrem Alter noch sehr leicht beeinflussbar sind und daher gar keine eigenen Entscheide fällen können. Für mich überwiegen daher die Gründe, die gegen ein Stimmrechtsalter 16 sprechen.
Reflexion von Auswirkung
Beispiel für ein Urteil mit Reflexion der Auswirkungen
Das Stimmrechtsalter 16 soll eingeführt werden. Die schweizerische Gesellschaft altert immer mehr und die Stimmen der älteren Generation sind auf diese Weise bei Wahlen und Abstimmungen sehr gut vertreten, während sich die Jugend weniger Gehör verschaffen kann. Die Einführung des Stimmrechtsalters 16 würde dazu führen, dieses Missverhältnis zu beheben und die Anliegen junger Menschen besser im politischen Diskurs zu repräsentieren.
Sprachliche Kohärenz
Ist ein «roter» Faden im Urteil und in dessen Begründung vorhanden? Ist die Begründung logisch mit dem Urteil verknüpft oder gibt es Leerstellen, Brüche oder Widersprüche?
Mögliche Abstufungen
- Das Urteil ist sprachlich nicht logisch und kohärent.
- Das Urteil ist sprachlich logisch und kohärent.
Beispiel für ein sprachlich nicht kohärentes Urteil mit Widersprüchen
Die Einführung des Stimmrechtsalters 16 ist unnötig. Jugendliche sind von vielen politischen Entscheiden mitbetroffen und sollten aus diesem Grund auch mitbestimmen dürfen. Es ist klar, dass Jugendliche besser über ihre Zukunft entscheiden können, wenn sie früh wählen dürfen. Viele von ihnen zeigen kein Interesse an Politik und sind wahrscheinlich nicht ausreichend informiert. Gerade die steigende Nutzung von sozialen Medien zeigt, dass Jugendliche gerne am politischen Diskurs teilhaben wollen, was für ein Stimmrechtsalter spricht.
Beispiel für ein sprachlich kohärentes Urteil
Die Einführung des Stimmrechtsalters 16 ist sinnvoll. Zum einen sind Jugendliche von vielen politischen Entscheiden mitbetroffen und sollten aus diesem Grund auch mitbestimmen dürfen. Zum anderen könnte ein niedrigeres Stimmalter dazu führen, dass sich Jugendliche stärker für Politik zu interessieren beginnen.
Sprachliche Angemessenheit
Verwenden die Schüler*innen eine Sprache, die für potenziell öffentliche Äusserungen angemessen ist? Greifen sie in ihrem Urteil und in dessen Begründung politische Konzepte (z. B. Demokratie, Macht, Partizipation, Öffentlichkeit) auf?
Mögliche Abstufungen
- Das Urteil ist sprachlich nicht dem öffentlichen Diskurs angemessen.
- Das Urteil ist sprachlich dem öffentlichen Diskurs angemessen.
- Das Urteil ist sprachlich dem öffentlichen Diskurs angemessen und greift überdies relevante politische Konzepte auf.
Beispiel für ein sprachlich nicht angemessenes Urteil
Das Stimmrecht für 16-Jährige ist so ’ne Reform, die zwar auch ’ne Menge Blödsinn mit sich bringt, aber unterm Strich eine coole Sache wäre. Huerewichtig, dass junge Leute früh am politischen Kram teilnehmen, damit sie mal lernen, Verantwortung zu übernehmen. Auf der anderen Seite: Don’t forget, dass viele 16Jährige oft noch keinen Plan haben, um über komplizierte politische Sachen zu entscheiden. Aber hey, ihre frischen Ideen könnten das ausgleichen, oder?
Beispiel für ein sprachlich angemessenes Urteil unter Rückgriff auf relevante Konzepte
Das Stimmrecht für 16-Jährige ist eine bedeutende Reform, die sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben kann. Einerseits ist es von großer Bedeutung, dass junge Menschen frühzeitig in politische Prozesse eingebunden werden, um starke und verantwortungsbewusste Bürger*innen zu werden. Dies entspricht den Grundprinzipien der Demokratie, die darauf abzielt, möglichst viele Menschen an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Andererseits kann man nicht ignorieren, dass Jugendliche in diesem Alter oft noch nicht die notwendige Reife besitzen, um komplexe politische Entscheidungen zu treffen, was jedoch durch ihre frische Perspektive und Innovationskraft ausgeglichen werden könnte.Einzelne Begründung(en)
Relevanz der Begründungen
Mögliche Abstufungen
- Die angebotene Begründung ist nicht relevant, um das Urteil zu stützen.
- Die angebotene Begründung ist relevant, um das Urteil zu stützen.
Beispiel für eine nicht relevante Begründung
Das Stimmrechtsalter 16 ist unnötig. Schon heute haben Jugendliche die Möglichkeit, Sportvereinen beizutreten. Es ist also nicht nötig, dass sie wählen und abstimmen können.
Qualität der einzelnen Begründung(en)
Sind die Begründungen, die für ein Urteil vorgebracht werden, wahr, faktisch oder annehmbar?
Mögliche Abstufungen
- Die angebotenen Begründungen sind nicht wahr, faktisch oder annehmbar.
- Die angebotenen Begründungen sind teilweise wahr, faktisch oder annehmbar.
- Die angebotenen Begründungen sind wahr, faktisch, annehmbar.
Beispiel für eine nicht annehmbare Begründung (nicht wahr)
Ich bin für die Einführung des Stimmrechtsalters 16. In allen Nachbarländern der Schweiz wurde dieses längst eingeführt. Die Schweiz sollte diesem Beispiel folgen.Beispiel für eine nicht annehmbare Begründung (normativ zurückzuweisen)
Ich bin gegen die Einführung des Stimmrechtsalters 16. Auf diese Weise dürften noch viel mehr Frauen wählen und abstimmen als jetzt. Frauen kennen sich in politischen Fragen nicht aus und sollten am besten überhaupt kein Stimmrecht haben, keinesfalls bereits mit 16 Jahren.
Hinweis
Nicht annehmbar sind Begründungen dann, wenn sie gegen die Prinzipien Menschenwürde, Gleichwertigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit verstossen.
Sprachliche Kohärenz
Sind die einzelnen Begründungen logisch und kohärent formuliert oder gibt es Leerstellen, Brüche oder Widersprüche?
Mögliche Abstufungen
- Die Begründungen sind sprachlich nicht logisch und kohärent.
- Die Begründungen sind sprachlich logisch und kohärent.
Beispiel für eine sprachlich nicht kohärente Begründung mit innerem Widerspruch
Die Einführung des Stimmrechtsalters 16 ist sinnvoll, da viele Jugendliche kein Interesse an Politik zeigen sind wahrscheinlich mit sozialen Medien ausreichend informiert sind.Beispiel für eine sprachlich kohärente Begründung
Die Einführung des Stimmrechtsalters 16 ist sinnvoll, da Jugendliche von vielen politischen Entscheiden mitbetroffen sind.
Sprachliche Angemessenheit
Verwenden die Schüler*innen eine Sprache, die für potenziell öffentliche Äusserungen angemessen ist? Greifen sie in ihren einzelnen Begründungen politische Konzepte (z. B. Demokratie, Macht, Partizipation, Öffentlichkeit) auf?
Mögliche Abstufungen
- Begründungen sind sprachlich nicht dem öffentlichen Diskurs angemessen.
- Begründungen sind sprachlich dem öffentlichen Diskurs angemessen.
- Begründungen sind sprachlich dem öffentlichen Diskurs angemessen und greift überdies relevante politische Konzepte auf.
Beispiel für eine sprachlich nicht angemessene Begründung
Huerewichtig, dass junge Leute früh am politischen Kram teilnehmen, damit sie mal lernen, Verantwortung zu übernehmen.Beispiel für eine sprachlich angemessene Begründung unter Rückgriff auf relevante Konzepte
Für das Stimmrechtsalter spricht, dass junge Menschen frühzeitig in politische Prozesse eingebunden werden, um eine starke und verantwortungsbewusste Bürgerschaft zu entwickeln. Dies entspricht den Grundprinzipien der Demokratie, die darauf abzielt, möglichst viele Bürger*innen an politischen Entscheidungen zu beteiligen.
Arbeitsauftrag
Beurteilen Sie das fiktive Urteil der Schüler*in X. Legen Sie dabei den Fokus auf die Begründung/die einzelnen Argumente/die Plausibilität der Argumentation.
Quiz
Vertiefung
Studieren Sie noch einmal die Kriterien zur Bewertung von Urteilskompetenz und reflektieren sie diese im Hinblick auf Ihre eigene(n) Klasse(n):
- Wo stehen Ihre Schüler*innen?
- Welches sind Ihrer Meinung nach die wichtigsten Ziele?
- Was wären realistische Ziele für die nächsten Monate?
- Kerstin Pohl, «Kontroversität: Wie weit geht das Kontroversitätsgebot für die politische Bildung?», Dossier: Politische Bildung, Bundeszentrale für politische Bildung, 2015, https://www.bpb.de/lernen/politische-bildung/193225/kontroversitaet-wie-weit-geht-das-kontroversitaetsgebot-fuer-die-politische-bildung/. [ ↑ ]
- Peter Massing, «Kategorien politischen Urteilens und Wege zur politischen Urteilsbildung», in Politische Urteilsbildung: Zentrale Aufgaben für den Politikunterricht, hg. von Bundeszentrale für politische Bildung (Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 1997), 116; Hendrik Schröder, Emotionen und politisches Urteilen: Eine politikdidaktische Untersuchung (Wiesbaden: Springer VS, 2020), 76--93, https://doi.org/10.1007/978-3-658-30656-4. [ ↑ ]
- Jörg Kayser und Ulrich Hagemann, Urteilsbildung im Geschichts- und Politikunterricht (Baltmannsweiler: Schneider, 2010), 37. [ ↑ ]
- Josef Kopperschmidt, Argumentationstheorie zur Einführung, 3. Aufl., Zur Einführung 220 (Hamburg: Junius, 2014), 59. [ ↑ ]
- Jürgen Habermas, Faktizität und Geltung: Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats, Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft 1361 (1992; repr., Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1998), 276. [ ↑ ]
- Die nachfolgende Kriterienliste basiert auf folgenden Grundlagen: einem Vorschlag von Jan Scheller zur Stufung von Urteilskompetenz im Rahmen einer Weiterbildung für Lehrpersonen; Sibel Erduran, Shirley Simon, und Jonathan Osborne, «TAPping into argumentation: Developments in the application of Toulmin's Argument Pattern for studying science discourse», Science Education 88 (2004): 915--33, zit. n. Dorothee Gronostay, Argumentative Lehr-Lern-Prozesse im Politikunterricht: Eine Videostudie, Empirische Forschung in den gesellschaftswissenschaftlichen Fachdidaktiken (Wiesbaden: Springer VS, 2019), 46, https://doi.org/10.1007/978-3-658-25671-5; Reinhard Krammer, «Kompetenzen durch Politische Bildung. Ein Kompetenz-Strukturmodell», Informationen zur Politischen Bildung 29 (2008): 5--14; Jan Scheller, «Rechtspopulistische und rechtsextreme Texte im Unterricht. Ein Analyseansatz auf der Grundlage von Jörn Rüsens Triftigkeitsprüfung», Bulletin, 2019, 33--36. Das Konzept der drei Plausibilitäten («Triftigkeiten») beruht auf Jörn Rüsen, Historik. Theorie der Geschichtswissenschaft (Köln: Böhlau, 2013), 57--62. [ ↑ ]